
Vorgehensweise bei der Abgabe einer Parzelle
- Meldung an den Vorstand
Eine Parzelle kann erst nach vorheriger Meldung beim Vorstand abgegeben oder verkauft werden.
Der Pächter informiert den Vorstand über die beabsichtigte Abgabe und kann eine Verkaufsanzeige für die Schaukästen einreichen. - Prüfung vor der Umschreibung
Vor einer Umschreibung führt der Vorstand folgende Prüfungen durch:
- Unterlagenprüfung
- Kontrolle der Bebauung auf zulässige Größe und Zustand
- Überprüfung der Bepflanzung (Nicht kleingärtnerisch typische Gewächse wie Wald- und Nadelbäume, Koniferen oder andere großwüchsige Gehölze müssen entfernt werden)
| Parzellennummer und Lage | Größe der Parzelle | Zustand der Laube und Anlagen | Besonderheiten (z. B. Gewächshaus, Terrasse, Geräte) | Preisvorstellung | Kontakt zum aktuellen Pächters |
